Förderung
Mit der Entscheidung für eine energetische Sanierung profitieren Sie nicht nur von den reduzierten Energiekosten, sondern haben zudem auch die Möglichkeit, verschiedene Förderprogrammen zu nutzen. Auf diese Weise wird Ihr Beitrag zu einem klimaneutralen Gebäudebestand attraktiv gefördert, sodass sich verschiedene Maßnehmen unter Umständen schon nach kurzer Zeit amortisieren.
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten und unterschiedlichen Anforderungen ist es oft nicht einfach, den Überblick zu behalten. Wir helfen Ihnen bei der Orientierung im Förderdschungel und unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung der passenden Förderung für Ihr Vorhaben.
Förderung Energieberatung, individueller Sanierungsfahrplan
Eine fachliche Energieberatung hilft Ihnen, die Energieeffizienz Ihres Zuhauses zu verbessern und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele. Da empfohlenen Sanierungsmaßnahmen von einem unabhängigen und qualifizierte Energie-Effizienz-Experten am Ende auch den gewünschten Erfolg bezüglich Energiekosteneinsparung bringen, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Energieberatung durch solche Experten mit eigenen Förderprogrammen.
Der Sanierungsfahrplan dient als Anleitung und Entscheidungsgrundlage für Ihre Sanierungsstrategie. Er zeigt den energetischen IST-Zustand des Gebäudes und mögliche Sanierungsoptionen unter Berücksichtigung von Kosten und Energieeinsparpotenziale auf.
Mit einem Sanierungsfahrplan von einem Energieberater haben Sie gleich mehrere Vorteile:
- Sie erhalten eine attraktive staatliche Förderung: 650€ bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. 850€ bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
- Sie erhalten bei allen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle wie z.B. Dach, Fenster, Türen oder Dämmung 5% Zusatzförderung (20% anstatt 15% ohne Sanierungsfahrplan)
- Ihre maximale Fördergrundlage je Wohneinheit und Kalenderjahr verdoppelt sich von 30.000€ auf 60.000€
Förderübersicht
Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die zum Teil auch kombiniert werden können, um eine maximale Förderquote zu erzielen. Zunächst empfehlen wir die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, da dieser als ideale Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben dienen kann und auch mögliche Förderprogramm aufzeigt.
Die verfügbaren Fördermöglichkeiten für die Sanierung Ihres Wohngebäudes lassen sich grundsätzlich in drei verschiedene Kategorien bzw. Fördergeber einordnen:
BAFA / KfW
Unter dem Namen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) wurde eine Richtlinie eingeführt, in der unterschiedliche Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zusammengeführt wurden.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle wie z.B. Dachdämmung, Fassadendämmung, Kellerdeckendämmung oder der Einbau neuer Fenster / Türen. Auch für die Effizienzverbesserung der bestehenden Heizungsanlage oder auch den Austausch der veralteten Heizungsanlage sind hohe Förderungen von bis zu 70% möglich. Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus ergibt sich der Fördersatz je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe.
Die folgenden Förderübersichten zeigen den aktuellen Stand (01.06.2024) der verfügbaren Fördermöglichkeiten für die Sanierung Ihres Wohngebäudes. Da sich die Förderrichtlinien zuletzt häufig geändert haben, ist es ratsam, sich vorab nochmals bezüglich den geltenden Bedingungen zu erkundigen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Aktuelle Förderung für Einzelmaßnahmen und Effizienzhaussanierungen durch BAFA/KfW:
Aktuelle Förderung für Heizungsanlagen durch BAFA/KfW:
Regionale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Fördermöglichkeiten gibt es oft auch regionale Förderprogramme durch Kommunen bzw. Städte für energetische Sanierungsmaßnahmen oder den Heizungstausch. Die Förderungen der kommunalen Programme sind in der Regel deutlich geringer und teilweise sehr eingeschränkt verfügbar. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, die kommunalen Förderungen ebenfalls zu berücksichtigen, da diese oftmals sogar in Kombination zur Bundesförderung genutzt werden können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl passender Förderprogramme.
Nachfolgend finden Sie einen Auszug der kommunalen Förderprogramme in unserem Beratungsgebiet:
Stuttgart
Energiesparprogramm Stuttgart: Förderung für energetische Sanierungen
Förderung von Komplett-sanierungen, Einzelmaßnahmen und Einsatz von ökologischen Baustoffen.
Tübingen
Sanierungsprämie
Förderung von Sanierungs-maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fassadendämmung, Austausch Fenster/Türen) oder an der Gebäudetechnik (z.B. Tausch Heizungsanlage).
Friedrichshafen
Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“.
Förderung von Sanierungs-maßnahmen an der Gebäudehülle, falls Gebäude Baujahr 2002 oder älter.
Ludwigsburg
KlimaBonus Ludwigsburg Förderprogramm für klimafreundliches Wohnen
Förderung von Energieberatung, Maßnahmen zur Dämmung und Bonus bei Nutzung von natürlichen Dämmstoffen.
Finanzamt
Als Alternative zur Förderung über BAFA und KfW besteht zudem die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen, § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Über 3 Jahre verteilt können 20% der Kosten der energetischen Maßnahme über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die maximale Fördersumme beträgt 40.000€ pro Wohnobjekt. Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Sie Eigentümer des Hauses sein und dieses auch selbst bewohnen. Sie reichen die Fachhandwerker-Bescheinigungen über die durchgeführten Maßnahmen dabei eigenständig beim Finanzamt ein. Die Einbindung eines Energieberaters ist in diesem Fall nicht zwangsläufig erforderlich. Es gilt zu beachten, dass eine steuerliche Förderung ist nicht kombinierbar mit BAFA- oder KfW-Förderungen ist. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind 50% der hierfür anfallenden Kosten abzugsfähig.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Ausgehend von der Ist-Analyse werden aufeinander abgestimmte, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen erläutert und die Wirtschaftlichkeit soweit Fördermöglichkeiten dargestellt.
Ja, die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird mit einen Zuschuss über das BAFA gefördert. Der Förderanteil liegt bei max. 50 % der Energieberatungskosten. Als Zuschuss erhalten Sie eine Fördersumme von max. 650 € für Gebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten, max. 850 € bei mehr Wohneinheiten.
Neben staatlichen Förderungen bieten Ihnen oftmals auch kommunale Förderprogramme oder steuerliche Förderungen attraktive finanzielle Unterstützungen. Zuschuss- und Kreditförderung durch BAFA und KfW können beispielsweise häufig für einzelne Sanierungsmaßnahmen oder umfassende Komplett-Sanierungen genutzt werden. Auch eine steuerliche Förderung kann vorteilhaft für selbstbewohntes Eigentum sein. Als Energieberater unterstützen wir Sie gerne, die beste Kombination für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Viele Förderungen erfordern die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters – außer bei Heizungstausch und steuerlicher Förderung. Zu beachten ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden muss. Da sich die Förderrichtlinien häufig ändern, ist es ratsam, sich regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren.