Wissenswertes zu den Themen Energieberatung & energetische Sanierung

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) - Rechtsgrundlage für Sanierungen

Seit dem 29. Juli 2026 bildet das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die zentrale gesetzliche Grundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es gilt gleichermaßen für Bestandsgebäude und Neubauten sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude. Der offizielle Titel lautet: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG). Mit seinem Inkrafttreten hat das GModG das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das GModG damit die maßgebliche Rechtsgrundlage bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Es regelt unter anderem:

Allgemeine Informationen zum Thema Heizung etc.