Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) - Rechtsgrundlage für Sanierungen
Seit dem 29. Juli 2026 bildet das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die zentrale gesetzliche Grundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es gilt gleichermaßen für Bestandsgebäude und Neubauten sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude. Der offizielle Titel lautet: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG). Mit seinem Inkrafttreten hat das GModG das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das GModG damit die maßgebliche Rechtsgrundlage bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Es regelt unter anderem:
- die energetischen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fassade und Keller,
- den Austausch von Fenstern und Haustüren,
- die gesetzlichen Vorgaben für den Heizungstausch sowie
- die Ausstellung und den Inhalt des Energieausweises.
Allgemeine Informationen zum Thema Heizung etc.
- Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
- Durch die CO2-Bepreisung werden bereits mittelfristig Erdgas und Erdöl schrittweise teurer.
- Beabsichtigen Sie weiterhin den Einbau einer fossilen Heizung, muss vorab eine Pflichtberatung über etwaige Unwirtschaftlichkeit (CO2-Preis, Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe etc.) durch einen Energieberater, Installateure oder Schornsteinfeger erfolgen.
- Unverändert gilt: Öl- und Gasheizkessel, die vor 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Später installierte Heizkessel dürfen maximal 30 Jahre betreiben werden. (Ausnahme Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel)
- Vermieter dürfen 10% der Kosten für die neue Heizungsanlage auf die Mieter umlegen, jedoch darf Kaltmiete höchstens 50 Cent pro Quadratmeter und Monat angehoben werden.
- Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung erhalten Sie eine attraktive Förderung. Weitere Infos zur Förderung